Muss ich bei einem Online Gewinnspiel alle Daten angeben?

In diesem Beitrag behandeln wir die Frage, welche Daten bei Online Gewinnspielen angegeben werden müssen, ob Newsletter-Abos und Werbeeinwilligungen zwingend zugestimmt werden muss & geben einen Tipp, wie Du dich vor Spam-Mails schützen kannst.

Eine Teilnahme an Online Gewinnspielen ohne die Angabe persönlicher Daten ist nicht möglich. Dies hängt aber nicht allein damit zusammen, dass Unternehmen heiß auf deine Daten sind, sondern besitzt auch einen ganz simplen Hintergrund: Ohne korrekte Kontaktdaten sind dem Gewinnspielanbieter keine Möglichkeiten geboten, dich im Falle eines Gewinnes zu kontaktieren. Es ist also wenig sinnvoll mit falschen Kontaktdaten an Online Verlosungen teilzunehmen.

Deinen kompletten Lebenslauf inklusive Bankdaten, Krankenversicherungsnummer und Passwörter für deine Social-Media-Accounts musst Du aber nicht preisgeben. Bei weitem nicht. Vielmehr dürfen Gewinnspielveranstalter nur solche Daten erheben, die zur Durchführung des Online Gewinnspiels zwingend erforderlich sind. In der Regel sind dies bei Online Gewinnspielen Angaben zu Name, Anschrift und E-Mail-Adresse.

Diese rechtliche Vorgabe richtet sich jedoch nur an Pflichtfelder im Teilnahmeformular. Daten wie z. B. Alter, Geschlecht oder Telefonnummer dürfen zwar ebenfalls im Teilnahmeformular angefragt werden, jedoch nicht als Pflichtfeld erklärt werden. Werden Daten wie diese dennoch als verpflichtend erklärt, muss der Gewinnspielanbieter im Falle einer Klage argumentieren können, warum diese Daten erhoben wurden. Ebenso muss der Veranstalter darüber aufklären, zu welchen Zwecken die persönlichen Daten verwendet werden.

Übrigens: Ist die Gewinnspielteilnahme an das Abonnement eines Newsletters gekoppelt, muss auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen werden. Ein Hinweis darauf darf nicht in den Teilnahmebedinungen oder den AGB versteckt werden. Ebenso ist es gesetzeswidrig, den Haken zum Newsletter-Abo bereits vorab zu setzen. Eine aktive Handlung des Teilnehmers, die das Abonnement eines Newsletters bestätigt, ist in jedem Fall erforderlich.

Der Großteil der Online Gewinnspiele wird durch das Sammeln von Daten bzw. durch Werbeeinwilligungen finanziert. Es gibt jedoch auch Anbieter, die hierauf verzichten und Daten nur für den Zeitraum des Gewinnspiels bzw. zur Ermittlung der Gewinner speichern. In diesem Fall dient die Verlosung häufig dazu, um auf der Gewinnspielseite auf ein bestimmtes Produkt aus dem eigenen Sortiment aufmerksam zu machen. Die Einwilligung zu Werbepost oder ein Newsletter-Abo sind hier allenfalls freiwillig. Ob ein Produkt gekauft wird, ein Abo abgeschlossen, oder einer Werbeeinwilligung zugestimmt wird, darf keinen Einfluss auf die Gewinnchance nehmen.

Gewinnspiele, an denen nur teilgenommen werden kann, indem ein Newsletter-Abo abgeschlossen wird, sind keineswegs unseriös. Du kannst also bedenkenlos an solchen Gewinnspielen teilnehmen. Jeder seriöse Newsletter muss über einen Link in der E-Mail wieder deabonniert werden können. Wer überhaupt nicht von Werbe-Mails zugespamt werden möchte, hat zwei Möglichkeiten. Entweder er verzichtet auf eine Teilnahme an solchen Preisausschreiben, oder er legt sich eine E-Mail-Adresse speziell zur Teilnahme an Online Verlosungen an.

Nicht alle Gewinnspielanbieter halten sich an die rechtlichen Vorgaben, oder aber sie machen unwissentlich Fehler bei der Erstellung des Gewinnspiels. Wie so häufig gilt auch hier der Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter.